Organisation & Struktur

Organisation und Struktur der FBG Elbeholz

Mitglied in der FBG Elbeholz kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person oder Körperschaft des öffentlichen Rechts werden, die Eigentümerin oder Nutzungsberechtigte eines Forstgrundstückes oder deren Vertreter ist. Aktuell sind in der FBG Elbeholz 82 Mitgliedsbetriebe mit einer Gesamtfläche von 52.681,51 ha zusammengeschlossen. 

Vorstand und Geschäftsführung
Der Vorstand sowie die Mitgliederversammlung bilden satzungsgemäß die Organe der FBG Elbeholz. Der Vorstand, dessen Mitglieder nicht gleichzeitig Mitglieder der FBG Elbeholz sein müssen, besteht aktuell aus seinem Vorsitzenden sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Für die Organisation und Durchführung des operativen Geschäfts steht dem Vorstand der Leiter zur Seite. Aktuell wird der Vorstand gebildet aus

  • Georg von Laffert-Kobylinski
  • Dr. Modest von Bockum
  • Franz-Christoph Michel (Geschäftsführender Vorstand)

Als Leiter der Forstbetriebsgemeinschaft ist Forstassessor Martin Schönfeld-Simon tätig. 

Regionale Vermarktungszentren im überregionalen Verbund

Im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgabe, den Absatz von Forsterzeugnissen zum wirtschaftlichen Vorteil ihrer Mitgliedsbetriebe zu koordinieren, bildet die FBG Elbeholz einen überregionalen, länderübergreifenden Vermarktungsverbund und ist ein starker und zuverlässiger Partner für die Holzindustrie und den Holzhandel.  

Die Mitgliedsbetriebe liegen in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, im östlichen Niedersachsen, südöstlichen Schleswig-Holstein, östlichen Thüringen und nördlichen Sachsen. 

Um bei der gemeinsamen Holzvermarktung eine effektive Bündelung von Angebotsmengen zu erreichen, findet die Vermarktung innerhalb von regionalen Vermarktungszentren statt. Innerhalb des länderübergreifenden Vermarktungsverbundes bestehen aktuell die Vermarktungszentren 

  • Havelland (Brandenburg), 
  • Neuruppin (Brandenburg), 
  • Blumberg (Brandenburg) 
  • Oder-Spree (Brandenburg) 
  • Wiesenburg (Brandenburg, Sachsen-Anhalt) 
  • Burg (Sachsen-Anhalt, Sachsen) 
  • Müritz (Mecklenburg-Vorpommern)
  • Vorpommern (Mecklenburg-Vorpommern) 
  • Gudow (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) 
  • Gartow (Niedersachsen) 
  • Celle (Niedersachsen) 
  • Junkernhof (Niedersachsen) 
  • Thüringen / Sachsen 
  • Demmin (Mecklenburg-Vorpommern) 

Finanzierung

Die Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben erfolgt im Wesentlichen durch Mitgliedsbeiträge und Vermarktungsprovisionen.