Vermarktungsunterlagen

Unterlagen zur Holzvermarktung

Die gesamte Angebotsmenge der FBG Elbeholz für eine bestimmte Einschlagssaison wird getrennt nach Vermarktungszentren im Vermarktungsportal ausgeschrieben, das Sie über die entsprechende grüne Schaltfläche im linken Bereich dieser Seite erreichen.

Hinsichtlich der Verkaufsform wird im Regelfall der Verkauf in stehender Form (Stockverkauf) im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Mitgliedsbetriebe vorgenommen. Bei diesem Vermittlungsgeschäft schließt der selbstwerbende Holzkäufer, sofern er den Zuschlag für die Angebotsmenge eines Vermarktungszentrums erhalten hat, jeweils einen gesonderten Kaufvertrag mit den innerhalb dieses Vermarktungszentrums anbietenden Mitgliedsbetrieben ab.

Verkaufs- und Zahlungsbedingungen (HVZ-Elbeholz)

Die Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für den Verkauf stehenden Holzes nach Vermittlung durch die Forstbetriebsgemeinschaft Elbeholz (HVZ-Elbeholz) bilden in ihrer aktuellen Fassung die Grundlage des Verkaufsgeschäfts zwischen den Mitgliedsbetrieben (Verkäufer) und den selbstwerbenden Unternehmen (Käufer). Abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen der schriftlichen einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. 

 HVZ-Elbeholz (Stand 01.10.2016); 1,3 MB

Im Sinne einer transparenten Ausgestaltung des Verkaufsgeschäfts stellen wir Ihnen an dieser Stelle stets die aktuelle Fassung der HVZ-Elbeholz zur Verfügung. Folgende technischen Merkblätter sind als Anlagen Bestandteil der HVZ-Elbeholz: 

 Merkblatt Poltervorgaben (Stand 01.10.2016); 1,9 MB
 Merkblatt Sektionsraummaß (Stand 01.10.2016); 2,0 MB

Maßermittlung und Sortierung

Soweit die HVZ-Elbeholz in ihrer aktuellen Fassung keine anders lautenden Regelungen beinhaltet, werden als Grundlage zur Maßermittlung und Sortierung die Inhalte der nicht mehr öffentlich-rechtlich gültigen Anlage zu §1 der Verordnung über die gesetzlichen Handelsklassen für Rohholz (Forst-HKS) herangezogen.

HKS Brandenburg (kommentierte Fassung, Stand 30.11.1995)

Die Inhalte der privatrechtlichen Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) werden derzeit ausdrücklich nicht als Grundlage der von der FBG Elbeholz für ihre Mitgliedsbetriebe vermittelten Verkaufsgeschäfte verwendet.

 www.RVR-Deutschland.de

Rundholzvermessung am Harvester

Bei hochmechanisierter Aufarbeitung trägt der Holzkäufer bzw. der von ihm beauftragte Fahrer des Harvesters gemäß § 20 der HVZ-Elbeholz dafür Sorge, dass das Messsystem des Harvesters den Anforderungen gemäß dem vom Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. herausgegebenen Lastenheft Harvestervermessung entspricht.

 Lastenheft_Harvestervermessung

Rundholzvermessung im Werk

Zur Festlegung der Anforderungen an eine kaufpreisrelevante Dimensions- und Qualitätsermittlung von Rohholz mittels elektronischer Rundholzvermessungsanlagen in Sägeindustriebetrieben (Werksvermessung) wird auf die Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Stammholz (RVWV) verwiesen.

 www.Werksvermessung.org