Unterlagen zur Holzvermarktung
Die gesamte Angebotsmenge der FBG Elbeholz für eine
bestimmte Einschlagssaison wird getrennt nach Vermarktungszentren im
Vermarktungsportal ausgeschrieben, das Sie über die
entsprechende grüne Schaltfläche im linken Bereich
dieser Seite erreichen.
Hinsichtlich der Verkaufsform wird im Regelfall der Verkauf in
stehender Form (Stockverkauf) im Namen und auf Rechnung der jeweiligen
Mitgliedsbetriebe vorgenommen. Bei diesem Vermittlungsgeschäft
schließt der selbstwerbende Holzkäufer, sofern er
den Zuschlag für die Angebotsmenge eines Vermarktungszentrums
erhalten hat, jeweils einen gesonderten Kaufvertrag mit den innerhalb
dieses Vermarktungszentrums anbietenden Mitgliedsbetrieben ab. Damit
Sie sich als Holzkäufer im Sinne einer transparenten
Ausgestaltung des Verkaufsgeschäft bereits im Vorfeld
über die vertraglichen Rahmenbedingungen informieren
können, stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne das Muster eines
Standard-Holzkaufvertrages zur Verfügung.
Ergänzend zu den einzelvertraglichen
Regelungen legt die FBG
Elbeholz bei ihren Vermittlungsgeschäften im Regelfall
allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen zugrunde.
HVZ-Elbeholz
(Stand 01.12.2006); 93 KB
Bitte beachten Sie, dass die Allgemeinen
Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe
auf dem Stock (HVZ-Elbeholz) mit Stand 01.12.2006 in absehbarer Zeit
neu gefasst und daher zzt. vorübergehend nicht als
Vertragsgrundlage herangezogen werden.
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Bei Fragen zur Holzvermarktung sowie
insbesondere zu den kaufvertraglichen Rahmenbedingungen wenden Sie sich
bitte an die Geschäftsführung der FBG Elbeholz:
CarstenSchuetze@aol.com

