Unterlagen zur Holzvermarktung

Die gesamte Angebotsmenge der FBG Elbeholz für eine bestimmte Einschlagssaison wird getrennt nach Vermarktungszentren im Vermarktungsportal ausgeschrieben, das Sie über die entsprechende grüne Schaltfläche im linken Bereich dieser Seite erreichen.

Hinsichtlich der Verkaufsform wird im Regelfall der Verkauf in stehender Form (Stockverkauf) im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Mitgliedsbetriebe vorgenommen. Bei diesem Vermittlungsgeschäft schließt der selbstwerbende Holzkäufer, sofern er den Zuschlag für die Angebotsmenge eines Vermarktungszentrums erhalten hat, jeweils einen gesonderten Kaufvertrag mit den innerhalb dieses Vermarktungszentrums anbietenden Mitgliedsbetrieben ab. Damit Sie sich als Holzkäufer im Sinne einer transparenten Ausgestaltung des Verkaufsgeschäft bereits im Vorfeld über die vertraglichen Rahmenbedingungen informieren können, stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne das Muster eines Standard-Holzkaufvertrages zur Verfügung.

Ergänzend zu den einzelvertraglichen Regelungen legt die FBG Elbeholz bei ihren Vermittlungsgeschäften im Regelfall allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen zugrunde.

HVZ-Elbeholz (Stand 01.12.2006); 93 KB

Bitte beachten Sie, dass die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe auf dem Stock (HVZ-Elbeholz) mit Stand 01.12.2006 in absehbarer Zeit neu gefasst und daher zzt. vorübergehend nicht als Vertragsgrundlage herangezogen werden.


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Bei Fragen zur Holzvermarktung sowie insbesondere zu den kaufvertraglichen Rahmenbedingungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung der FBG Elbeholz:
CarstenSchuetze@aol.com


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