Organisation und Struktur der FBG Elbeholz

Mitglied in der FBG Elbeholz kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person oder Körperschaft des öffentlichen Rechts werden, die Eigentümerin oder Nutzungsberechtigte eines Forstgrundstückes oder deren Vertreter ist. Aktuell sind in der FBG Elbeholz 42 Mitgliedsbetriebe mit einer Gesamtfläche von 30.427 ha zusammengeschlossen.


Struktur der Forstbetriebsgemeinschaft Elbeholz














Vorstand und Geschäftsführung

Der Vorstand sowie die Mitgliederversammlung bilden satzungsgemäß die Organe der FBG Elbeholz. Der Vorstand, dessen Mitglieder nicht gleichzeitig Mitglieder der FBG Elbeholz sein müssen, besteht aus seinem Vorsitzenden sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Für die Organisation und Durchführung des operativen Geschäfts steht dem Vorstand die Geschäftsführung zur Seite. Aktuell wird der Vorstand gebildet aus

Karl-Ludwig Graf von Baudissin (Vorsitzender),
Dr. Markus Ziegeler sowie
Peter von Laffert-Kobylinski.

Als hauptamtlicher Geschäftsführer ist Privat-Forstdirektor Carsten Schütze tätig.


Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr durch den Vorsitzenden des Vorstandes einzuberufen; dieser führt auch den Vorsitz in der Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung regelt durch Beschluss alle Angelegenheiten der FBG Elbeholz, soweit deren Regelung nicht ausdrücklich dem Vorstand übertragen ist. So beschließt die Mitgliederversammlung beispielsweise über

  • die Wahl und Abberufung des Vorstandes sowie der Rechnungsprüfer,
  • die Grundsätze der Geschäftsführung oder
  • die Änderung der Satzung.

Regionale Vermarktungszentren im überregionalen Verbund

Im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgabe, den Absatz von Forsterzeugnissen zum wirtschaftlichen Vorteil ihrer Mitgliedsbetriebe zu koordinieren, bildet die FBG Elbeholz einen überregionalen, länderübergreifenden Vermarktungsverbund. Ihre Mitgliedsbetriebe liegen in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Um bei der gemeinsamen Holzvermarktung eine effektive Bündelung von Angebotsmengen zu erreichen, findet die Vermarktung innerhalb von regionalen Vermarktungszentren statt. Innerhalb des länderübergreifenden Vermarktungsverbundes bestehen aktuell die Vermarktungszentren

  • Havelland (Brandenburg),
  • Neuruppin (Brandenburg),
  • Blumberg (Brandenburg)
  • Burg (Sachsen-Anhalt)
  • Müritz (Mecklenburg-Vorpommern)
  • Vorpommern (Mecklenburg-Vorpommern)
  • Gudow (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern)
  • Gartow (Niedersachsen)
  • Celle (Niedersachsen)
  • Junkernhof (Niedersachsen) und
  • Thüringen.

Finanzierung

Die Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben erfolgt durch Mitgliedsbeiträge (0,25 EUR je ha Betriebsfläche und Jahr) und Vermarktungsprovisionen (im Regelfall 2,5% der Nettoholzerlöse für die durch die FBG vermittelten Verkaufsgeschäfte).
Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der FBG Elbeholz erfolgt seit ihrer Gründung im Wesentlichen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Transferzahlungen. Für das Wirtschaftsjahr 2011 wurde für die Holzvermarktung der brandenburgischen Mitgliedsbetriebe erstmals eine so genannte Holzmobilisierungsprämie bewilligt und ausgezahlt.

Bei Fragen stehen Ihnen Vorstand und Geschäftsführung der FBG Elbeholz jederzeit gerne zur Verfügung.


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