Organisation und Struktur der FBG Elbeholz
Mitglied in der FBG Elbeholz kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person oder Körperschaft des öffentlichen Rechts werden, die Eigentümerin oder Nutzungsberechtigte eines Forstgrundstückes oder deren Vertreter ist. Aktuell sind in der FBG Elbeholz 42 Mitgliedsbetriebe mit einer Gesamtfläche von 30.427 ha zusammengeschlossen.

Vorstand und Geschäftsführung
Der Vorstand sowie die Mitgliederversammlung bilden
satzungsgemäß die Organe der FBG Elbeholz. Der
Vorstand, dessen Mitglieder nicht gleichzeitig Mitglieder der FBG
Elbeholz sein müssen, besteht aus seinem Vorsitzenden sowie
zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Für die Organisation und
Durchführung des operativen Geschäfts steht dem
Vorstand die Geschäftsführung zur Seite. Aktuell wird
der Vorstand gebildet aus
Karl-Ludwig Graf von Baudissin (Vorsitzender),
Dr. Markus Ziegeler sowie
Peter von Laffert-Kobylinski.
Als hauptamtlicher Geschäftsführer ist
Privat-Forstdirektor Carsten Schütze tätig.
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal
im Jahr durch den Vorsitzenden des Vorstandes einzuberufen; dieser
führt auch den Vorsitz in der Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung regelt durch Beschluss alle Angelegenheiten
der FBG Elbeholz, soweit deren Regelung nicht ausdrücklich dem
Vorstand übertragen ist. So beschließt die
Mitgliederversammlung beispielsweise über
- die Wahl und Abberufung des Vorstandes sowie der Rechnungsprüfer,
- die Grundsätze der Geschäftsführung oder
- die Änderung der Satzung.
Regionale Vermarktungszentren im überregionalen Verbund
Im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgabe, den Absatz von Forsterzeugnissen zum wirtschaftlichen Vorteil ihrer Mitgliedsbetriebe zu koordinieren, bildet die FBG Elbeholz einen überregionalen, länderübergreifenden Vermarktungsverbund. Ihre Mitgliedsbetriebe liegen in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Um bei der gemeinsamen Holzvermarktung eine effektive Bündelung von Angebotsmengen zu erreichen, findet die Vermarktung innerhalb von regionalen Vermarktungszentren statt. Innerhalb des länderübergreifenden Vermarktungsverbundes bestehen aktuell die Vermarktungszentren
- Havelland (Brandenburg),
- Neuruppin (Brandenburg),
- Blumberg (Brandenburg)
- Burg (Sachsen-Anhalt)
- Müritz (Mecklenburg-Vorpommern)
- Vorpommern (Mecklenburg-Vorpommern)
- Gudow (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gartow (Niedersachsen)
- Celle (Niedersachsen)
- Junkernhof (Niedersachsen) und
- Thüringen.
Finanzierung
Die Finanzierung der satzungsgemäßen
Aufgaben erfolgt durch Mitgliedsbeiträge (0,25 EUR je ha
Betriebsfläche und Jahr) und Vermarktungsprovisionen (im
Regelfall 2,5% der Nettoholzerlöse für die durch die
FBG vermittelten Verkaufsgeschäfte).
Der wirtschaftliche
Geschäftsbetrieb der FBG Elbeholz erfolgt seit ihrer
Gründung im Wesentlichen ohne Inanspruchnahme
öffentlicher
Transferzahlungen. Für das Wirtschaftsjahr 2011 wurde
für die Holzvermarktung der brandenburgischen
Mitgliedsbetriebe erstmals eine so genannte
Holzmobilisierungsprämie bewilligt und ausgezahlt.
Bei Fragen stehen Ihnen Vorstand und
Geschäftsführung der FBG Elbeholz jederzeit gerne zur
Verfügung.
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