Aufgaben und Ziele der FBG Elbeholz

Die am 20. September 1999 gegründete Forstbetriebsgemeinschaft Elbeholz ist ein nach § 18 des Bundeswaldgesetzes anerkannter Zusammenschluss größerer privater Forstbetriebe. Sie besitzt ihre Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein nach § 22 BGB.


Wirtschaftlicher Vorteil der Mitgliedsbetriebe

Die FBG Elbeholz hat entsprechend ihrer Satzung die Aufgabe, den Absatz von Forsterzeugnissen zum wirtschaftlichen Vorteil ihrer Mitgliedsbetriebe zu koordinieren sowie die forstliche Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.

Satzung der FBG Elbeholz in der Gründungsfassung vom 20.09.1999 (56 KB)

Im Rahmen dieser Aufgabe ist die FBG Elbeholz tätig in den Geschäftsfeldern

  • Bündelung des Holzangebotes der Mitgliedsbetriebe zur gemeinsamen Holzvermarktung,
  • Beratung der Mitgliedsbetriebe zu Fragen der forstlichen Bewirtschaftung sowie
  • Interessenvertretung für die zusammengeschlossenen Waldbesitzer.

Überregionaler Vermarktungsverbund

Ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Marktsituation der Forstbetriebe liegt in der effektiven Bündelung von Angebotsmengen im Rahmen der gemeinsamen Holzvermarktung. Die FBG Elbeholz als überregionaler Vermarktungsverbund größerer privater Forstbetriebe hat es sich zum Ziel gesetzt, durch eine gezielte regionale Bündelung von Angebotsmengen innerhalb so genannter Vermarktungszentren die Erlössituation der Forstbetriebe über das bestehende Niveau hinaus weiter zu verbessern. Dieses Ziel haben wurde im Rahmen der zurückliegenden Holzausschreibungen über das Internet-Vermarktungsportal regelmäßig erreicht.


Ergänzung bestehender Bewirtschaftungsmodelle

Das Angebot der FBG Elbeholz versteht sich grundsätzlich nicht als konkurrierendes Angebot zu bestehenden Bewirtschaftungsmodellen; vielmehr soll es dem einzelnen Waldbesitzer ergänzend hierzu einen Vorteil insbesondere durch eine betriebsübergreifende Holzvermarktung verschaffen. Die Verfügungsfreiheit des einzelnen Forstbetriebs über sein Eigentum wird dabei in keiner Weise eingeschränkt.
Darüber hinaus dient der Vermarktungsverbund der FBG Elbeholz den angeschlossenen Waldbesitzern zum gegenseitigen Informationsaustausch auch über die gemeinsame Vermarktung hinaus.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, stehen Ihnen Vorstand und Geschäftsführung der FBG Elbeholz jederzeit gerne zur Verfügung.


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